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Leitlinien des Kooperativen Netzes
 
Das Kooperative Netz der Mutter-Kind-Einrichtungen in München und Umgebung ist ein regional wirkendes Vernetzungsgremium und ein Unterarbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München. Ziel des Gremiums ist es, in Kooperation mit dem Stadtjugendamt München, die Qualität und die Angebotspalette im Bereich des § 19 SGB VIII zu gestalten und entsprechend der Bedarfe weiter zu entwickeln. Das gemeinsame Anliegen ist es, mit Hauptausrichtung auf die Stadt München, Eckpunkte des § 19 SGB VIII in die entsprechenden Gremien einzubringen und zu verhandeln.

Eine Mitgliedschaft im Kooperativen Netz ist möglich, wenn der Träger eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung zum § 19 SGB VIII mit der Stadt München abgeschlossen hat und einem Dachverband der freien Wohlfahrtspflege angehört.

Seit Gründung des Kooperativen Netzes im Jahre 1995 ist es den beteiligten Einrichtungen in den letzten Jahren gelungen, die Palette der Angebote differenziert darzustellen und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Durch die Arbeit des Kooperativen Netzes wird es den Fachdiensten erleichtert, für allein erziehende Elternteile die geeignete Einrichtung zu finden. Der Arbeitskreis sieht es als seine Aufgabe an, aus der Praxis heraus darauf hinzuwirken, die Angebote für Alleinerziehende noch passender und letztendlich effektiver zu gestalten.

Zielsetzung des Kooperativen Netzes
  • Angebote individueller, zielgerichteter Hilfe für Alleinerziehende
  • Kooperation in pädagogisch-inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht
  • Vertretung gemeinsamer Anliegen nach außen
  • Präsentation der gesamten Angebotspalette in der Öffentlichkeit
  • Ständige Aktualisierung der Kontaktadressen der angeschlossenen Einrichtungen
  • Feststellung des Bedarfs und Vorschläge zu dessen Deckung
  • Erfassung vorhandener Ressourcen und Ausbau ihrer Nutzung
  • Weiterqualifizierung der Angebote und Entwicklung von Qualitätsstandards
  • Interessenvertretung für Alleinerziehende und ihre Kinder

Bei jeder der beteiligten Einrichtungen können Sie schriftliche Informationen anfordern oder telefonische Auskünfte einholen.
 
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