
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Kooperativen Netz
Eine Mitgliedschaft im Kooperativen Netz ist möglich, wenn der Träger eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung zum § 19 KJHG mit der Stadt München abgeschlossen hat und einem Dachverband der freien Wohlfahrtspflege angehört.
Anfragen zur Mitgliedschaft richten Sie bitte an:
Mutter/Vater-Kind-Einrichtung MKE
Frau Hecking
E-Mail: info@mke-gmbh.de

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft im Kooperativen Netz?
Beim regelmäßigen Treffen vernetzen sich die Vertreterinnen der Einrichtungen und tauschen sich über aktuelle Veränderungen in der Politik und relevante Gesetzesänderungen – und Anpassungen aus. Gegenseitige Informationen über Ergebnisse aus den verschiedensten Arbeitskreisen halten uns auf dem aktuellsten Stand. Neue oder komplexe Sachlagen können beratend besprochen werden. Das Verfolgen gemeinsamer Interessen ermöglicht eine höhere Wirkkraft im Handlungsfeld.